Die Akzeptanz des Fluggastes für eine Flugverspätung ist nicht mehr unendlich
Jedem, der mehrfach mit dem Flugzeug unterwegs ist, wird der Begriff der Flugverspätung sicherlich nicht mehr unbekannt sein. Hierbei geht es darum, dass das Flugzeug aus den unterschiedlichsten Gründen zu spät am Zielort ankommt. Zu den Gründen können beispielsweise Verzögerungen im Abflug oder ebenso Schwierigkeiten bei der Landeerlaubnis gehören. Während früher noch eine Flugverspätung als unveränderbares Übel hingenommen werden musste, braucht die Geduld nicht mehr bis ins Unendliche strapaziert werden. Mittlerweile wurde festgelegt, dass der Fluggast lediglich einen Zeitraum von bis zu drei Stunden tolerieren muss.
Bei einer deutlichen Flugverspätung ist die Erhaltung einer Ausgleichszahlung möglich
Für diesen Zweck wurde das EU-Recht abgeändert, so dass eine pauschale Entschädigung von bis zu 600 Euro möglich ist. Hierbei ist der Zeitraum der Flugverspätung hinzuziehen, denn dieser bestimmt die Höhe der Rückerstattung. Beträgt der Zeitraum fünf Stunden, dann ist der Tatbestand der Nichtbeförderung gegeben, so dass die volle Höhe fällig ist. Die pauschale Ausgleichszahlung ist beispielsweise für die zusätzliche Übernachtung in einem Hotel gedacht. Jedoch dürfen die zusätzlichen Kosten die Leistungszahlung nicht überschreiten. Renommierte Fluggesellschaften werben mit einem besonders hohen Kundendienst im Falle der Flugverspätungen. Diese sollten vorab in Augenschein genommen werden.
« Superdry – weltweite Erfolgsmarke
Wenig Geld heißt wenig Möglichkeiten »